Pressemitteilung

Gesundheitsämter schlagen Alarm – auch Hessens Landesregierung beschließt Dinge, die nicht umsetzbar sind

Janine WisslerCoronaGesundheit

Der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes warnt vor einer Überlastung der Gesundheitsämter. Die vereinbarte Obergrenze von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner sei deutlich zu hoch, um die geforderte Nachverfolgung der Infektionen zu bewältigen. Dazu und zu anderen von Hessens Landesregierung beschlossenen Lockerungen des Lockdowns, erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist sehr besorgniserregend, dass der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes die von Bund und Ländern vereinbarte Infektionsobergrenze als viel zu hoch kritisiert. Die Verbandsvorsitzende Ute Teichert hat gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärt: ‚Wie die Gesundheitsämter damit klarkommen sollen, ist mir ein Rätsel. Das ist nicht zu schaffen.‘ Damit ist das ganze Dilemma beschrieben. Nicht zuletzt Hessens Landesregierung hat etwas beschlossen, dass nicht umsetzbar ist. Die beschlossene ‚Notbremse‘, nach der in Landkreisen oder Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden soll, steht auf geduldigem Papier. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus.“

Vor dem Logo, dass Besonnenheit betont, hätten die Vertreter des hessischen Coronakabinetts insgesamt sehr weitgehende Lockerungen des Wirtschafts- und Freizeitlebens verkündet. Vollkommen unklar bleibe, wie dies mit der nach wie vor fehlenden Kinderbetreuung und Beschulung zusammenpassen solle, so Wissler.

„Die Mehrbelastungen dürften wiederum vor allem Mütter tragen, die an den Arbeitsplatz zurückkehren sollen, aber nicht wissen, wie ihre Kinder betreut werden sollen. Und wie Gesundheitsämter eine Rückverfolgung von Infektionswegen angesichts von möglichen Veranstaltungen mit bis zu 100 Menschen leisten sollen, bleibt das Geheimnis der Landesregierung. Eine verantwortungsvolle, schrittweise Lockerung, die nach 14 Tagen anhand von Entwicklungen der Infektionszahlen beurteilbar und wieder korrigierbar wäre, ist das nicht. Es ist zudem niemandem vermittelbar, dass sich drei Menschen aus drei verschiedenen Haushalten nicht im Park treffen, aber gemeinsam eine Veranstaltung mit bis zu100 Menschen besuchen dürfen.“