Pressemitteilung

Große Klatsche für die Landesregierung: Sonntagsarbeit in der Bedarfsgewerbeverordnung ist unwirksam

Hermann SchausWirtschaft und Arbeit

Zur heutigen Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel zur Erweiterung der Sonntagsarbeit durch die hessische Bedarfsgewerbeverordnung (BedGewVO) erklärt Hermann Schaus, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

"Dass der Verwaltungsgerichtshof heute die seinerzeit gegen den Rat von Kirchen und Gewerkschaften sowie vieler Experten durchgesetzten Ausweitung der Sonntagsarbeit für unwirksam erklärt hat, ist ein gutes Zeichen für den Sonntagsschutz und die Arbeitnehmerrechte in Hessen. Schon damals hatten wir als LINKE gegen diese pauschale Ausweitung Stellung bezogen und die Änderungen abgelehnt."

Nach der heutigen Entscheidung stehe fest, dass Sonn- und Feiertagsarbeit in Brauereien, Betrieben zur Herstellung von alkoholfreien Getränken oder Schaumwein, Betrieben des Großhandels mit Erzeugnissen dieser Betriebe sowie in Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis grundsätzlich unzulässig sei, so Schaus. Damit folgten die Richter der Klage der Evangelischen Dekanate Darmstadt-Stadt und Vorderer Odenwald sowie der Gewerkschaft ver.di im Auftrag der „Allianz für den freien Sonntag Hessen". In ihrer Klageschrift habe die Allianz für den freien Sonntag darauf hingewiesen, dass „regelmäßig keine Produktion an Sonn- und Feiertagen“ erforderlich sei, sondern der Bedarf bereits durch die Herstellung an den Werktagen gedeckt werden könne. Dem sei das Gericht nun auch gefolgt.

"Leider musste erneut das oberste hessische Verwaltungsgericht die Fehlentscheidungen der schwarzgrünen Landesregierung für unwirksam erklären, weil die Regierungsmehrheit uneinsichtig blieb. Dieser langjährige Rechtsstreit war unnötig. Er wurde auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen. Ich fordere deshalb die Landesregierung auf, die Bedarfsgewerbeverordnung unverzüglich außer Kraft zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass wir auf eine solche Verordnung gänzlich verzichten können!"