Pressemitteilung

Höhere Hürden für Rechtsschutz vor den Sozialgerichten

Ulrich WilkenJustiz- und RechtspolitikSoziales

Am Freitag wird im Bundesrat ein Gesetzentwurf aus Hessen behandelt, mit dem Schwarz-Grün in Hessen eine sogenannte Vielklägerabgabe vor Sozialgerichten einführen möchte. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Bei allen absurden Initiativen der hessischen Justizministerin schlägt diese dem Fass den Boden aus. Hessen will Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren mehr als zehn Klagen bei Sozialgerichten angestrebt haben, mit einer Verfahrensgebühr belasten. Allerdings zeigt es in erschreckender Weise, wozu die Grünen in Zusammenarbeit mit der CDU bereit sind. Wenn es großflächige missbräuchliche Inanspruchnahme der Sozialgerichte gibt, kann man darüber diskutieren, welche Lösungen es hierfür geben kann. Eine Missbrauchsgebühr kann übrigens bereits jetzt verhängt werden. Doch pauschal allen Klägerinnen und Klägern, die in den letzten zehn Jahren zehn Klagen angestrebt haben, eine Gebühr aufzuerlegen, wäre völlig daneben.

Sie greift zudem völlig ungerechtfertigt in das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ein. Der Entwurf der Justizministerin trifft in einem großen Rundumschlag die Schwächsten. Denn bei längerem Grundleistungsbezug ergehen viele und oft eben auch fehlerhafte Bescheide.“

Gegen fehlerhafte Bescheide auch juristisch vorzugehen, sei für die Leistungsbezieher oft eine enorme Belastung und habe absolut gar nichts mit Querulantentum zu tun, so Wilken.

„Um die Sozialgerichte zu entlasten braucht es auf der einen Seite mehr Richterinnen und Richter. Und auf der anderen Seite eine sanktionsfreie Mindestsicherung.“