Pressemitteilung

#keinemehr: Kampf gegen häusliche Gewalt und Femizide muss ein Schwerpunkt des politischen Handelns werden

Christiane BöhmFrauen

Zum heutigen Setzpunkt der LINKEN zu häuslicher Gewalt und Femiziden erklärt Christiane Böhm, sozial- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der gefährlichste Mann für eine Frau ist der eigene Partner oder Ex-Partner. Dies ist seit Langem das Ergebnis von Forschung zu häuslicher Gewalt. Patriarchale Machtstrukturen sind die Grundlage für männliches Besitzdenken und die Herabwürdigung von Frauen. Am Ende dieses Denkens steht der Femizid, die Ermordung einer Frau, weil sie eine Frau ist. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids, Täter gibt es in allen gesellschaftlichen Gruppen.

Seit 2018 gilt in Deutschland die Istanbul-Konvention, die das Land zu entschiedenem Handeln gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen verpflichtet. Dennoch sind nennenswerte Maßnahmen nicht erkennbar. Statt Präventionsmaßnahmen und Schutzräume deutlich auszubauen, müssen Beratungsstellen und Frauenhäuser in Hessen um kleinste Aufstockungsbeträge kämpfen.“

Inzwischen zeigten erste Studien, dass häusliche Gewalt in den Zeiten der Kontaktbeschränkungen der Corona-Pandemie drastisch zugenommen hätten, so Böhm.

„Eine repräsentative Studie der TU München belegt, dass für Frauen, die in gewalttätigen Partnerschaften leben, der Slogan ‚Wir bleiben zuhause‘ verhängnisvolle Konsequenzen hatte. So berichten 3,6 Prozent der befragten Frauen zwischen 18 und 65 Jahren von erzwungenem Geschlechtsverkehr. Legen wir die Prozentzahl auf Hessen um, kommen wir auf 70.000 vergewaltigte Frauen. Und bei diesen erschreckenden Zahlen sind weder Seniorinnen noch Mädchen oder junge Frauen unter 18 Jahren erfasst. Die Landesregierung muss angesichts dieser Zahlen endlich handeln.

Der Kampf gegen häusliche Gewalt und Femizide muss ein Schwerpunkt des politischen Handelns werden. Solange Frauen Angst haben müssen, dass Männer ihnen Gewalt antun können, ist keine Gleichstellung der Geschlechter möglich.“

 

Hinweis:

Im Anhang finden Sie den Antrag (Drs. 20/2570) mit umfassenden Vorschlägen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt.