Pressemitteilung

Korruptionsaffäre – Antrag auf Haftverschonung trägt nicht zu Vertrauen in die Staatsanwaltschaft bei

Ulrich WilkenJustiz- und Rechtspolitik

Anlässlich der heutigen Sondersitzung des Rechtsausschusses zur Korruptionsaffäre in der Generalstaatsanwaltschaft erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist Aufgabe von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), die Korruptionsaffäre umfassend aufzuklären. Sie muss dafür sorgen, dass die Korruptionsprävention innerhalb der Staatsanwaltschaft deutlich verbessert wird. Nur so kann das verlorengegangene Vertrauen in die Integrität der Staatsanwaltschaft und damit in den Rechtsstaat wiederhergestellt werden.“

Dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren den Antrag auf Haftverschonung für ihren Kollegen gestellt habe, trage leider nicht zur Wiederherstellung des Vertrauens bei, so Wilken.

„Die Ermittlungsrichterin hatte aufgrund der Rechtslage keine Wahl und sah sich gezwungen, den Beschuldigten – entgegen ihrer eigenen Einschätzung – aus der Haft zu entlassen. Es wäre wohl politisch klüger gewesen, den Antrag der Verteidigung zu überlassen und damit die Entscheidung über die Entlassung der Ermittlungsrichterin. So bleibt ein Geschmäckle.  Es bleibt zu hoffen, dass sich die durch die Staatsanwaltschaft beantragte Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht durch z.B. Beweisvernichtung durch den Beschuldigten in eine weitere Affäre ausweitet.“