Pressemitteilung

Ladenöffnungsgesetz: Koalition und SPD verwässern guten Gesetzentwurf der Landesregierung bei Sonntagsöffnungen - Regelung von Öffnungszeiten leider abgelehnt

Hermann SchausKommunalesWirtschaft und Arbeit

Zum heute beschlossenen Ladenöffnungsgesetz erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Leider wurde heute der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung durch die Koalitionsfraktionen und die SPD verwässert. Damit gaben die drei Fraktionen dem Druck der Handels- und Arbeitgeberverbände und einiger Bürgermeister nach, die eine leichtere Sonntagsöffnung forderten. Damit hat eine „übergroße Koalition“ ohne Not für weitere Rechtsunsicherheit gesorgt.

Zu unserem Bedauern wurden auch die Forderungen der Gewerkschaft ver.di und des DGB, sowie der Allianz für den freien Sonntag nach Neuregelung der Ladenöffnungszeiten, wie von uns beantragt, von montags bis freitags von 7 – 20 Uhr und samstags von 7 bis 16 Uhr, abgelehnt. Damit blieben die Bedürfnisse der 240.000 Beschäftigten im hessischen Einzelhandel unbeachtet.“

Einer weiteren Ausweitung der Sonntagsarbeit durch verkaufsoffene Sonntage tritt DIE LINKE entschieden entgegen. Das Argument, es müsse Rechtssicherheit für die Kommunen geschaffen werden lassen wir nicht gelten, denn es besteht Rechtssicherheit.

In vielen Gerichtsurteilen wurde der rechtliche Rahmen klar festgelegt. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung greift diese Rechtsprechung nun auf und führt praktikable Regelungen beim Genehmigungsverfahren ein.“

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015 gäben einen klaren Rechtsrahmen vor, so Schaus. Diese müsse nur von den Kommunen als Genehmigungsbehörde für Sonntagsöffnungen eingehalten werden. Alle derzeit auf eine Veränderung abzielenden Initiativen seien deshalb weder notwendig noch verfassungskonform.