Pressemitteilung

Lübcke-Untersuchungsausschuss. Ermittlungsführer der Polizei sieht im Rückblick einige offene Fragen

Hermann SchausLübcke-MordAntifaschismusInnenpolitik

Zum heute im Lübcke-Untersuchungsausschuss ersten vernommenen Zeugen, den beim Mord an Walter Lübcke polizeilichen Ermittlungsführer Daniel M., erklärt Hermann Schaus, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtag:

„Der Zeuge Daniel M. hat detailreich den Verlauf und die Hintergründe der Ermittlungen zum Lübcke-Mord geschildert. Dabei hätten aus Sicht der Polizei Zielkonflikte bestanden und es seien Fragen offengeblieben. So habe man im Vorfeld der Verhaftung von Stephan Ernst keine Observationen gegen ihn und sein Umfeld durchgeführt, weil man sich für unmittelbare Beweissicherung statt langwieriger und möglicherweise öffentlich werdender Observation entscheiden habe. Das ist zumindest nicht von der Hand zu weisen, aber die Chance, Mittäter und Mitwisser aufzuspüren wurde dadurch deutlich geschmälert.“

Generell habe Daniel M. geschildert, dass er Mitwisser und Mittäter für wahrscheinlich gehalten habe. Mögliche Versäumnisse und offene Fragen sieht Schaus darin, dass z.B. Informationen über die Radikalität des Markus H. im Vorfeld nicht ausreichend wahrgenommen wurden. Stephan Ernst und Markus H. hätten sich erkennbar und dauerhaft in der rechten Szene bewegt, seien auch behördenbekannt gewesen und hätten sich von KAGIDA bis zur AfD auch erkennbar engagiert.

„Die Sperrung der Akten von Stephan Ernst und Markus H. hat dazu geführt, dass die im Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) vorliegenden Informationen lange Zeit nicht in die Ermittlungen eingeflossen sind. Dabei müsste man annehmen, dass im Fall von rechtem Terror und Mordermittlungen sofort alle Informationen vorgelegt werden. Dem müssen wir weiter nachgehen.

Aus der Vernehmung eines Zeugen des LfV ergibt sich eine wichtige Frage: Der Zeuge Dr. J. hat deutlich gemacht, dass der Begriff ‚abgekühlt‘ in keiner Weise zu Stephan E. und Markus H. passt und im LfV auch nie verwendet wurde. Es wird immer klarer, dass die politische Führung im Innenministerium mit diesem Begriff versucht hat, sich aus der Affäre zu ziehen, um zu verschleiern, dass man aktive und hochgefährliche Neonazis schlicht nicht mehr wahrgenommen hat.“