Pressemitteilung

Masken dürfen kein Luxusgut sein

Christiane BöhmCoronaGesundheitSoziales

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (Az. S 12 AS 711/21 ER) wird klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen professionell gefertigter Masken einen Mehrbedarf für Menschen im Sozialleistungsbezug begründet. Dazu erklärt Christiane Böhm, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Urteil aus Karlsruhe stärkt die Position, dass auch Menschen mit geringem Einkommen in der Pandemie gleichberechtigten Zugang zu Hygieneprodukten erhalten müssen. Die Pflicht zum Tragen von FFP2- oder anderen medizinischen Einwegmasken sorgt für zusätzliche Ausgaben, die im sowieso viel zu schmal bemessenen Hartz IV-Regelsatz schlicht nicht vorgesehen sind. Deshalb ist es folgerichtig, dies als Mehrbedarf anzuerkennen.

Wenn das Land im Januar eine Million Masken für eine Million arme Hessinnen und Hessen verteilte und der Bund nach einem Jahr der Pandemie eine lächerliche Einmalzahlung von 150 Euro für Sozialleistungsbeziehende leisten will, dann verhöhnt dies die reale Situation der Menschen.“

Böhm fordert Landesregierung und Kommunen auf, nun proaktiv auf die Umsetzung des Karlsruher Urteils in den hessischen Jobcentern und Sozialämtern hinzuwirken.

„Land und Kommunen müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zügig dafür sorgen, dass die Betroffenen automatisiert entsprechende Aufschläge erhalten. Die Berechnungen aus Karlsruhe weisen den Weg. Sollten sich die Behörden dem verweigern, empfehle ich allen Menschen im Sozialleistungsbezug eine Klageerhebung mit Verweis auf das ergangene Urteil. Auch sozial benachteiligte Menschen haben ein Recht auf ungeminderte Teilhabe. Dazu gehört in Zeiten der Pandemie auch der gesicherte Zugang zu professionellen Masken.“