Pressemitteilung

Mietendeckel-Urteil: Herber Rückschlag für Mieterinnen und Mieter – aber kein Grund zur politischen Untätigkeit

Jan SchalauskeWohnen

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel erklärt Jan Schalauske, stellvertretender Vorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für die Mieterinnen und Mieter ein herber Rückschlag. Die Erfahrungen der letzten Monate in Berlin haben gezeigt, dass der Mietendeckel ein wirksames Instrument gegen steigende Mieten ist. Umso enttäuschender ist die heutige Entscheidung. Die Begründung, wonach die Möglichkeit zur Mietenbegrenzung nicht unter die landesrechtliche Kompetenz für das Wohnungswesen fällt, schränkt den politischen Handlungsspielraum der Bundesländer unnötig ein.

Trotz des Urteils war und ist es richtig, dass die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin im Kampf gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung nichts unversucht lässt und dabei auch juristisches Neuland betritt. Genau diesen politischen Mut und diese Entschlossenheit lässt Schwarzgrün in Hessen leider völlig vermissen.“

Zwar bedeute die heutige Entscheidung auch mit Blick auf die Wohnungspolitik in Hessen einen Rückschlag, so Schalauske weiter. Dennoch dürfe sie kein Grund zur politischen Untätigkeit sein – im Gegenteil.

„Auch ohne Mietendeckel verfügt die Landespolitik über eine Vielzahl wohnungspolitischer Instrumente, um Mietenwahnsinn und Verdrängung wirksam zu bekämpfen – Schwarzgrün müsste sie nur endlich konsequent nutzen. Hierzu zählen unter anderem ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung, eine wirklich soziale Geschäftspolitik bei der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt und ein öffentliches Wohnungsbauprogramm für 10.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr. Und auch der Mietendeckel ist weiterhin möglich – jetzt eben auf Bundesebene. Hierfür werden wir im kommenden Bundestagswahlkampf Druck machen.“