Pressemitteilung

Mieterhöhungen bei der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt (NHW) sofort zurücknehmen – Mietenstopp ausweiten

Jan SchalauskeWohnen

Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zu Mieterhöhungen bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt (NHW), zu der DIE LINKE-Fraktion einen Dringlichen Antrag gestellt hat, erklärt Jan Schalauske, stellvertretender Vorsitztender und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mitten in der Corona-Pandemie ist grundsätzlich die völlig falsche Zeit für Mieterhöhungen. Dass ausgerechnet die landeseigene Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte/Wohnstadt (NHW) zum neuen Jahr in ganz Hessen die Mieten tausender Wohnungen erhöht hat, ist skandalös. Als öffentliches Unternehmen hat die Wohnungsgesellschaft eine besondere soziale Verantwortung und Vorbildfunktion. Daher müssen Schwarzgrün und der zuständige Minister Tarek Al-Wazir umgehend handeln und eine Rücknahme der Mieterhöhungen durchsetzen. Zudem muss für alle Mieterinnen und Mieter, unabhängig von ihrem Einkommen, ein sofortiger Mietenstopp gelten.“

Eine Kleine Anfrage der Fraktion habe ergeben, dass die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt bereits während des ersten Lockdowns zwischen April und Juni 2020 in über 2.300 Wohnungen die Mieten erhöht habe. Auch diese unsozialen Mieterhöhungen müssten dringend zurückgenommen werden, so Schalauske.

„Mieterinitiativen, Mietervereine und verschiedene wohnungspolitische Bündnisse fordern seit Monaten die Rücknahme der Mieterhöhungen. Am Donnerstag überreichen betroffene Mieterinnen und Mieter aus der Frankfurter Nordweststadt sogar einen Offenen Brief - sie alle haben unsere vollste Unterstützung. Gemeinsam werden wir weiter Druck machen, damit Schwarzgrün endlich handelt.“

 

Hinweis:

Dringlicher Antrag „Mieterhöhungen bei der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt (NHW) sofort zurücknehmen – Mietenstopp auf alle Mieterinnen und Mieter ausweiten“ (Drs. 20/4976) sowie die Kleine Anfrage „Auswirkungen der Coronakrise auf hessische Mieterinnen und Mieter“ (Drs. 20/3730) anbei (siehe PDF im Anhang).