Pressemitteilung

Mittel des Härtefallfonds sollten für Integration statt für ‚freiwillige Ausreisen‘ genutzt werden

Saadet SönmezMigration und Integration

Zur Beantwortung zweier Kleinen Anfragen - Drs. Nr. 20/7003 und 20/7004 - zum Härtefallfonds der Landesregierung erklärt Saadet Sönmez, migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist völlig unverständlich, warum die Landesregierung auf der einen Seite einen Fonds einrichtet, um sicherzustellen, dass Leistungen für Menschen, die im Wege der Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, gedeckt werden können und auf der anderen Seite die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ablehnt, weil die Lebensunterhaltssicherung nicht gesichert ist. Das ist paradox.“

Laut Innenminister Peter Beuth (CDU) sei die mangelnde Unterhaltssicherung in 15 Fällen wesentlich für die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis, für deren Erteilung sich die Härtefallkommission zuvor ausgesprochen habe. Statt das dafür vorgesehene Geld zu nutzen, um den Betroffenen mit einer Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit zu geben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, nutze man es offensichtlich unter anderem dafür, die Betroffenen außer Landes zu schaffen, so Sönmez.

„In den vergangenen fünf Jahren sind von den 200 000 Euro, die jährlich dafür im Haushalt vorgesehen sind, insgesamt lediglich knapp 7000 Euro für den benannten Zweck abgeflossen. Stattdessen hält sich die schwarzgrüne Landesregierung vor, ‚die Förderung der Freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihr Heimatland‘ – O-Ton - aus diesem Topf quer zu finanzieren. Die Prioritäten der Landesregierungen werden hier mit Zahlen untermalt: Ausreise vor Integration ist die Devise.“

 

Hinweis

Seit 2016 hält die Landesregierung bis zu 200 000 € jährlich im Haushalt vor, um Kommunen Leistungen zu erstatten, die sie Menschen, die im Rahmen des sog. Härtefallverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt bekommen haben, auszahlen. Über das Vorliegen der Gründe, die die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen, entscheidetim ersten Schritt die Härtefallkommission am Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport. Fällt diese Bewertung positiv aus, ersucht die Kommission das Innenministerium, die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis zu prüfen. Eine Pflicht, dem Härtefallersuchen zu entsprechen, besteht dabei nicht.

Mehr Informationen zur Härtefallkommission finden Sie hier: https://innen.hessen.de/buerger-staat/haertefallkommission

Die zwei Kleinen Anfragen (Drs. Nr. 20/7003 und 20/7004) sind unter folgenden Links abrufbar:

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/3/07003.pdf

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/4/07004.pdf