Pressemitteilung

Mord an Dr. Walter Lübcke - Hessens Innenminister Peter Beuth hat verschwiegen, dass der Verfassungsschutz die Zusammenarbeit mit Markus H. suchte

Hermann SchausAntifaschismusInnenpolitikLübcke-Mord

Auf Tagesschau.de wird unter dem Titel ‚Anwerbeversuch vom Verfassungsschutz‘ dargestellt, dass das hessische Landesamt für Verfassungsschutz bereits 1998 in mehreren Gesprächen mit Markus H. versuchte, diesen für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. Hierzu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und ehemaliger Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss:


„Schon wieder hat Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) explizite Fragen zu den Hintergründen der mutmaßlichen Lübcke-Mörder im Parlament falsch beantwortet. Am 28. November 2019 schloss er im Innenausschuss bei der Beantwortung des gemeinsamen Berichtsantrags von SPD, FDP und LINKEN jegliche Zusammenarbeit und auch Anwerbeversuche durch Verfassungsschutz und Polizei vollständig aus.


Wie kann es sein, dass wir nun - wieder einmal aus der Presse - erfahren müssen, durch den Innenminister falsch informiert worden zu sein?"


Auch die Sache an sich werfe Fragen auf, weil wieder einmal deutlich werde, welche Personen der ‚Verfassungsschutz‘ versuchte, als V-Leute zu gewinnen, so Schaus. Es stelle sich einmal mehr die Frage, ob man bei Ernst und Hartmann, nach Auffliegen des NSU, auch deshalb deren Akten gegenüber dem NSU-Ausschuss gezielt zurückhalten habe, um genau solche Hintergründe zu verschleiern. Die Praxis des ‚Verfassungsschutzes‘ und Innenministers taugten jedenfalls nicht, Vertrauen herzustellen und die gebotenen Informationen zur Strukturen der radikal-militanten Neonazi-Szene zu liefern.“


Hinweis:

Im Berichtsantrag "Rolle der Sicherheitsbehörden bei der Beobachtung von Stephan E. – Innenminister Beuth muss endlich umfassend aufklären!" (Drucks. 20/1571) wurde in fünf Fragen thematisiert, ob "es zu irgendeinem Zeitpunkt vonseiten des LfV das Angebot/den Versuch einer Zusammenarbeit mit Stephan E. und/oder Markus H. gab?".

Bei seiner Antwort im Innenausschuss und auch auf Nachfragen sagte Innenminister Beuth ausweislich des Protokolls S. 16 ff. "dass eine Tätigkeit der Tatverdächtigen Stephan E. oder Markus H. oder Elmar J. als V-Mann des LfV Hessen vollständig ausgeschlossen werden kann. Auch die hessische Polizei hat mir mitgeteilt, dass es seitens der Polizei keine Zusammenarbeit mit Stephan E. oder Markus H. zu irgendeinem Zeitpunkt gab. Es liegen danach ebenfalls keine Erkenntnisse vor, dass es zu irgendeinem Zeitpunkt vonseiten der hessischen Polizei das Angebot bzw. den Versuch einer Zusammenarbeit mit Stephan E. oder Markus H. gab. Selbiges gelte im Übrigen auch in Bezug auf die der hessischen Polizei bekannten angeheirateten Verwandten oder Verwandten des 2. oder 3. Grades von Stephan E. und Markus H.

Beim LKA liegen derzeit auch keine Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit des Stephan E. und Markus H. mit Polizeibehörden anderer Bundesländer oder des Bundes vor. Darüber hinaus lägen nach erfolgter fernschriftlicher Abfrage der Sicherheitsbehörden anderer Bundesländer und im Bund bislang keine Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit mit Stephan E. oder Markus H. vor."

Das Protokoll der Innenausschuss-Sitzung finden Sie unten.