Pressemitteilung

Neues Glücksspielgesetz enthält erhebliche Lücken bei der Suchtprävention

Hermann SchausInnenpolitik

Anlässlich der heutigen 3. Lesung des neuen Hessischen Glücksspielgesetzes erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

„Vor dem Hintergrund, dass es allein in Hessen bereits mehr als 31.000 Spielsüchtige gibt, die oft ihre ganze Familie mit in den Abgrund reißen, ist das heute verabschiedete Glücksspielgesetz unzureichend. Den Plänen großer privater Wettanbieter wird darin viel zu wenig entgegengesetzt. Wir sind uns mit den Suchthilfeorganisationen einig, dass selbst das nun vorgesehene monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro viel zu hoch angesetzt ist.“

Durch die jetzige Marktöffnung und die Markterweiterung für private Wettanbieter, insbesondere durch die Zulassung von Online-Casinos und des virtuellen Automatenspiels, sei mit einer weiteren Zunahme von Spielanreizen und damit Spielsuchtgefahren zu rechnen, so Schaus.

„Mit großer Sorge sehen wir auch, dass die 2065 von Selbstständigen seit Jahrzehnten betriebenen Lotto- und Toto-Annahmestellen langfristig erhalten bleiben. Da zudem die Koalitionsfraktionen die im Gesetz vorgesehene Erhöhung von zehn Prozent bei den Ausschüttungen aus den Gewinnen der landeseigenen Hessen Lotto GmbH an den Landessportbund, den hessischen Jugendring, den Ring politischer Jugend sowie an die Sozialverbände erst mit einer Verzögerung von einem halben Jahr eintreten lassen, haben wir das Gesetz abgelehnt.“