Pressemitteilung

Petitionsgesetz der LINKEN findet Anerkennung bei Wohlfahrtsverbänden und Kirchen

Heidemarie Scheuch-PaschkewitzRegierung und Hessischer Landtag

Anlässlich der heutigen Anhörung zu den Gesetzentwürfen über die Behandlung von Petitionen an den Hessischen Landtag erklärt Heidemarie Scheuch-Paschkewitz, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obfrau im Petitionsausschuss:

„Wohlfahrtsorganisationen und Kirchen stehen hinter unserem Gesetzentwurf zur Schaffung eines hessischen Petitionsgesetzes. Kein Wunder, schließlich sieht unser Vorschlag eine Duldung bei ausländerrechtlichen Petitionen vor und schafft damit Sicherheit und Planbarkeit für die von Abschiebung bedrohten Petentinnen und Petenten.“

Der gemeinsame Entwurf der Regierungsfraktionen CDU, Grüne plus SPD und FDP finde hingegen, mit Blick auf diesen wichtigen Aspekt, keine Zustimmung von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen. Das zeige, auf welcher Seite die anderen Fraktionen mit ihrem Gesetzentwurf stünden, so Scheuch-Paschkewitz.

„Für uns stand und steht das grundgesetzlich geschützte Recht der Petentinnen und Petenten im Vordergrund. Deshalb sieht unser Entwurf barrierearme Möglichkeiten der Einreichung vor, zudem auch eine Mitzeichnungsmöglichkeit sowie – wenn gewünscht -, die öffentliche Anhörung von Vertrauenspersonen.“