Pressemitteilung

Rechtsterror: Journalist Martin Steinhagen veröffentlicht bei ZEIT-Online und in der FR zentrale Rechercheergebnisse und stellt die richtigen Fragen

Hermann SchausLübcke-MordAntifaschismusInnenpolitik

Zum heute erschienen Artikel von Martin Steinhagen auf ZEIT-ONLINE mit dem Titel ‚Was wusste der Verfassungsschutz‘ und dem FR-Artikel ‚Der Staat hat ihn machen lassen‘ erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Im Hessischen Landtag und ehemaliger Obmann der im NSU-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags:


„Nachdem DIE LINKE 2016 im NSU-Untersuchungsausschuss in den Akten auf den sogenannten NSU-Geheimbericht gestoßen war und nach zähem Ringen einige Teile und Inhalte öffentlich ansprechen konnte, hat nun offenkundig erstmals ein Journalist Einblick in den Bericht genommen. Die Veröffentlichungen bestätigen, dass es ein eklatantes und kaum zu erklärendes Versagen des hessischen Verfassungsschutzes im Kampf gegen Rechts gab.

Massenhaft fehlten Akten, Hinweisen auf Terror, Waffen, Sprengstoff und auch auf NSU-Bezügen wurde nicht nachgegangen. Und das alles sollte für 120 Jahre zur Geheimsache erklärt werden. Deshalb war es wichtig, dass DIE LINKE auf diese Umstände hingewiesen hat – andernfalls läge all dies bis heute im Dunkeln.“

Hermann Schaus schließt sich auch dem Urteil Steinhagens an, dass die mehrfache Erwähnung von Stephan Ernst in diesem Bericht einerseits, aber die dann interne Löschung seiner Akte andererseits in einem krassen Widerspruch zueinander stünden.

„Nicht nur, dass Stephan Ernst eine kriminelle Vita hatte, nach der man seine Akte viel länger hätte offenhalten können. Er war auch zum Zeitpunkt der Aktenlöschung weiterhin aktiv. Wir haben nach seiner besonderen Relevanz 2015 explizit den sog. Verfassungsschutz befragt – ohne dass wir irgendwelche Auskünfte bekamen. Dass Ernst auf der anderen Seite für so wichtig gehalten wurde, dass er mehrfach im 120-Jahre-Geheimbericht auftaucht, steht in völligem Widerspruch zum Verhalten und den Aussagen des Inlandsgeheimdienstes.

Der sogenannte 120-Jahre-Geheimbericht muss deshalb im Lübcke-Untersuchungsausschuss Thema werden und die Schwärzungen müssen aufgehoben werden. DIE LINKE hofft, dass auch andere Fraktionen ein Interesse daran haben, die Akte zu öffnen und zu bearbeiten.

Im NSU-Untersuchungsausschuss hatten wir nicht nur Behörden, sondern auch meist die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen gegen uns, wenn es darum ging, Licht ins Dunkel zu bringen.“

 

Hinweis:

Im NSU-Abschlussbericht der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag hatte wir 2018 unsere Recherchen zum NSU-Geheimbericht zusammengefasst - Kapitel 2.3.6 - Die interne NSU-Aktenprüfung im LfV: Gravierende Versäumnisse für 120 Jahre geheim (Seite 189 bzw. PDF-Seite 202).