Pressemitteilung

Rechtsterror von Hanau: Korrektur des BKA-Berichtes war unerlässlich

Hermann SchausAntifaschismusInnenpolitik

Zu den öffentlichen Auseinandersetzungen über den Abschlussbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zum rassistischen Terror von Hanau und den Täter Tobias R., erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es war dringend nötig, dass BKA-Chef Holger Münch nun klargestellt hat, dass der Terror von Hanau und der Täter Tobias R. rassistisch und rechtsradikal motiviert waren. Und dass dies auch im Ermittlungsbericht, den das BKA für den Generalbundesanwalt erstellt, so bewertet werde. Alles andere hätte den Fakten Hohn gesprochen. Zudem wäre es ein unverzeihlicher Affront der Ermittlungsbehörde gegenüber den Opfern und deren Angehörigen sowie Wasser auf die Mühlen rechter Verschwörungstheoretiker und der AfD gewesen, die den Täter als geistig verwirrt, aber nicht als rechtsradikal und dessen Tat als nicht rassistisch motiviert darzustellen versuchen.“

Schaus erinnert an die gefährliche Tradition deutscher Behörden, Rechtsterror nicht als solchen zu benennen oder zu leugnen, wie es beim Oktoberfest-Attentat 1980, beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) von 1998 bis 2011 und zuletzt beim Anschlag von München 2016 geschehen sei.

„Das Offensichtliche muss benannt werden, wenn der Kampf gegen Rechtsterror nicht von Beginn an scheitern soll. DIE LINKE wird - wie schon in der letzten Innenausschusssitzung – erneut bei Hessens Innenminister Peter Beuth nachfragen, ob der Mord an Walter Lübcke und der Anschlag von Hanau als Rechtsterror in die Statistiken eingegangen sind. Dies ist laut Europol im März noch nicht der Fall gewesen, weil Deutschland die Taten so nicht bewerten würde.“