Pressemitteilung

Rundfunkfinanzierung: Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgreich - Schwarzbraune Blockade in Sachsen-Anhalt gescheitert

Torsten FelstehausenUlrich WilkenMedienpolitik

Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent pro Monat haben die Öffentlich-Rechtlichen mit ihren Verfassungsbeschwerden einen Erfolg erzielt. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts hat das Land Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit durch seine Blockade verletzt. Dazu erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die wichtige Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterstrichen und dessen ausreichende Finanzierung eingefordert hat. Für DIE LINKE ist klar: Medien, die unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen informieren, hinter die Kulissen von Politik und Wirtschaft schauen und damit öffentliche Interessen vertreten, sind für eine Demokratie unerlässlich. Und dieser Auftrag kostet Geld.“

Zwar habe auch DIE LINKE durchaus Kritik an einzelnen Sendeformaten oder der Gewichtung von Programmsparten, so Felstehausen. Aber ein Stopp bei der notwendigen Finanzierung hätte gerade angesichts von Fake News und rechten Desinformations-Kampagnen auf nicht regulierten Plattformen für die Gesellschaft und die demokratische Meinungsbildung fatale Folgen.

„Es bleibt der bittere Beigeschmack, dass im Landtag von Sachsen-Anhalt große Teile der CDU bereit waren, beim Thema Medienstaatsvertrag – zusammen mit der AfD - eine schwarzbraune Blockade zu ermöglichen. Ein fatales Signal. Umso wichtiger ist es, dass das Bundesverfassungsgericht diese Blockade nun als unzulässig bezeichnet hat.“