Pressemitteilung

Sachverständiger im Lübcke-Untersuchungsausschuss bestätigt zahlreiche Behörden-Versäumnisse

Hermann SchausLübcke-MordAntifaschismusInnenpolitik

Zum heute im Lübcke-Untersuchungsausschuss ersten vernommenen Sachverständigen, Prof. Dr. Warg, erklärt Hermann Schaus, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag im Lübcke-Untersuchungsausschuss:

„Prof. Dr. Warg hat sachlich und mit großem Fachwissen die rechtlichen Grundlagen und Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden dargelegt. Dabei gab er bereits zahlreiche Hinweise zu möglichem Behörden-Versäumnissen und zwar besonders dann, wenn konkrete Fragen aus dem Untersuchungsauftrag des Ausschusses zur Sprache kamen. Zum einen erscheint immer unklarer, warum die Akte des Lübcke-Mörders Stephan Ernst im Jahr 2015 im Verfassungsschutz intern gelöscht wurde. Denn laut Prof. Dr. Warg wäre es nicht nur rechtlich möglich, sondern angesichts der Vita des Stephan Ernst, angesichts damals aktuell vorliegender tatsächlicher Hinweise und angesichts eines laufenden Untersuchungsausschusses und entsprechender Informationspflichten gegenüber dem Parlament naheliegend gewesen, die Akte weiter zu führen.


Die rechtlichen Ausführungen von Prof. Dr. Warg zum Fall des langjährigen Neonazis und Bundeswehrreservisten Christian W. legen mehr als Nahe, dass der Informationsaustausch zwischen dem hessischen Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst – mindestens teilweise – nicht funktioniert, obwohl auch hier Informationspflichten bestehen. Auch die Ausführungen bezüglich der Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag bestätigen die Annahme, dass der Innenminister gegenüber dem Innenausschuss diesen Pflichten allzu häufig nicht nachkommt.


Zuletzt ist auch die Sperrung von NSU-Akten für 120 Jahre mehr als fragwürdig, weil eine Geheimhaltung bundesweit nur eine 30-jährige Geheimhaltung kennt, für die es zwar Ausnahmen, aber keine pauschale Vervierfachung der Geheimhaltungsdauer geben kann. Klar waren die Ausführung von Prof. Dr. Warg, wonach der Begriff „abgekühlter Rechtsextremist“ weder eine rechtliche Kategorie, noch in irgendeinem anderen Kontext jemals bekannt