Pressemitteilung

Schuldenbremse aus der Verfassung streichen

Jan SchalauskeHaushalt und Finanzen

Die Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag hat heute einen Gesetzentwurf zur Streichung der Schuldenbremse aus der Hessischen Verfassung eingereicht. Dazu erklärt Jan Schalauske, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die Corona-Krise hat deutlich gemacht: Der Staat ist nur dann handlungsfähig, wenn er seine Ausgaben auch mit Krediten finanzieren kann. Die schwarze Null ist kein dauerhaft tragfähiges Konzept.Investitionen sollen zukünftig wieder mit Krediten finanziert werden dürfen. Es ist geradezu absurd, dass der Staat in Zeiten negativer Zinsen keine Kredite aufnehmen darf, um Schulen und Krankenhäuser zu sanieren, die Energie- und Verkehrswende zu organisieren und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

Der Investitionsstau der letzten Jahre habe auch in wirtschaftlich guten Zeiten nicht aufgelöst werden können. Mit der Corona-Krise habe das Land jetzt zwar ein Sondervermögen. Allerdings drohe die Tilgung die Handlungsspielräume für notwendige Investitionen schon im kommenden Jahr wieder einzuschränken, so Schalauske.

„Die Schuldenbremse war, ist und bleibt ein historischer Fehler, den wir jetzt korrigieren wollen. Von Hessen soll dafür das Signal ausgehen, um auch auf Bundesebene die Debatte über die Schuldenbremse wieder zu eröffnen. DIE LINKE hat deshalb einen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht, der die Änderung des Artikel 141 der Verfassung des Landes Hessen, sprich die Aufhebung der Regelung zur Schuldenbremse, zum Ziel hat.“