Pressemitteilung

Schwangerschaftskonfliktgesetz: Schwangere brauchen bestmögliche Beratung und Unterstützung

Christiane BöhmFrauenGesundheit

Heute findet im Landtag die Erste Lesung des hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz statt. Dazu erklärt Christiane Böhm, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist ein schöner Zufall, dass wir ausgerechnet am Tag des sicheren Schwangerschaftsabbruchs über dieses Gesetz debattieren. Weniger schön ist, dass die kleinen Verbesserungen kaum dazu taugen, die immer größeren Lücken in der ergebnisoffenen Beratung und der realen Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch in Hessen zu beseitigen.

Zudem gilt auch weiterhin: Solange an der Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs und der Diskriminierung von Aufklärungsgesprächen als angebliche Werbung nichts geändert wird, verharren wir in einem feindlichen Umfeld für selbstbestimmte Entscheidungen von Schwangeren.“

Die Probleme, über die sich die Beratungsstellen bereits seit Jahren zurecht beklagen, bleiben im vorliegenden Entwurf der Landesregierung im Kern unverändert, so Böhm.

„Tariferhöhungen werden auch im aktuellen Gesetzestext wieder nur verzögert an die Träger weitergegeben. Die weiterhin zu hohe Quote der Beratung durch Ärztinnen und Ärzte für die Fragen eines Schwangerschaftsabbruchs lässt die vielfältigen Beratungsangebote der Fachstellen neben diesem Thema zu kurz kommen. Investitionen, etwa in die Digitalisierung, werden gar nicht thematisiert. Allgemein sichert das Gesetz keinen Inflationsausgleich oder eine Dynamisierung der Sachmittel zu. Da wird die verlängerte Befristung von ehemals fünf auf nun sieben Jahre zu einem wirklichen Problem für viele Beratungsstellen. Wir brauchen die bestmögliche Beratung und medizinische Absicherung für Frauen in einer solchen schwierigen Lebenslage. Der schwarzgrüne Gesetzentwurf wird dem leider nicht gerecht.“