Pressemitteilung

Schwarzgrüne Landesregierung: Besuche im Altenheim nur für Gutverdienende

Christiane BöhmCoronaGesundheitSoziales

Mit den ab morgen in Kraft tretenden neuen Corona-Bestimmungen für Hessen werden Tests in Pflegeheimen auf die Besucherinnen und Besuchern abgeladen, sodass zukünftig der Geldbeutel darüber entscheidet, wer seine Angehörigen besuchen kann. Dazu erklärt Christiane Böhm, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist gut, dass alle Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen auf das Corona-Virus getestet werden und die Bundes-Testverordnung regelt, dass Tests in ausreichender Zahl vorhanden sind abgerechnet werden können. Es mangelt allerdings an Test-Personal und den Kommunen fehlt es an finanziellen Mitteln, um ambulante Testteams anheuern zu können. So wird die Verantwortung auf die Besucherinnen und Besucher abgewälzt, welche vorher Tests organisieren und selbst bezahlen sollen. Wer also seine Angehörigen weiterhin sehen möchte, darf Woche für Woche tief in die eigene Tasche greifen. Und wer sich das nicht leisten kann, hat eben Pech gehabt. Das ist mal wieder ein exzellentes Beispiel für schwarzgrüne Politik, die Menschen mit geringen Einkommen ignoriert.“

Der Einsatz der Bundeswehr, um die fehlenden Pflegekräfte auszugleichen, sei eine Bankrotterklärung der Pflegepolitik. Es müssten jetzt alle Möglichkeiten genutzt werden, um Pflegepersonal zurückzugewinnen und Assistenzpersonal zu qualifizieren.

Eine andere Fehlsteuerung im Bereich der Alten- und Pflegeheime erlebe seit geraumer Zeit der Wetteraukreis, so Böhm. Dort gelte seit Mitte Dezember ein komplettes Besuchsverbot für alle Pflegeheime – vollkommen egal, ob es Corona-Fälle gegeben habe oder nicht.

„Seit anderthalb Monaten verstößt der Wetteraukreis gegen die Besuchsregelungen des Landes. Die Menschen in den Alten- und Pflegeheimen sind dort komplett isoliert, sie vereinsamen und die Angehörigen verzweifeln. Auch nach dreimaliger Nachfrage bei Staatsminister Kai Klose (Grüne) im Sozialausschuss hat sich nichts geändert.

Besuche müssen unter Nutzung von Tests und unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich sein, wenn kein akutes Infektionsgeschehen vorliegt.

Das Vorgehen des Wetteraukreises raubt den Heimbewohnerinnen und -bewohnern jede Lebenshoffnung und verletzt sie in ihrer Menschenwürde. Wenn das Sozialministerium nicht endlich den Wetteraukreis zum Umdenken bewegen kann, bleibt den Angehörigen nur, sich juristisch gegen diesen Umgang zur Wehr zu setzen.“