Pressemitteilung

Sinnesbehindertengeld barrierearm ausgestalten und Anspruchsberechtigte nicht künstlich ausschließen

Christiane BöhmGesundheitSoziales

Anlässlich der heutigen Auswertung der Anhörung zum Sinnesbehindertengeldgesetz im Sozialausschuss erklärt Christiane Böhm, inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Sinnesbehindertengeld kann ein großer Fortschritt sein, wenn die Hinweise aus der Anhörung ernstgenommen werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Antragsverfahren möglichst barrierearm ausgestaltet werden müssen. Auch müssen die unsinnigen Ausschlusstatbestände endlich komplett wegfallen und beim Gehörlosengeld der Grad der Behinderung (GdB) von 80 als ausreichend anerkannt werden, um keine neuen Ungerechtigkeiten unter den gehörlosen Menschen zu erzeugen.“

DIE LINKE. werde zu diesen Fragen einen eigenen Änderungsantrag vorlegen, so Böhm.

„Dass Schwarzgrün heute die Öffentlichkeit für die Auswertung der Anhörung verweigert hat, lässt befürchten, dass die Hinweise der Anzuhörenden mal wieder bei den Regierenden ungehört geblieben sind. Mit unserem Änderungsantrag werden wir jedoch bei der zweiten Gesetzeslesung sicherstellen, dass diese in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt werden.“