Pressemitteilung

Unabhängige Flüchtlings- statt Rückkehrberatung

Saadet SönmezMigration und Integration

Anlässlich der Diskussion im Innenausschuss über unabhängige Rückkehr- und Flüchtlingsberatung erklärt Saadet Sönmez, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„CDU und Grüne betreiben Augenwischerei, wenn sie behaupten, die Rückkehrberatung sorge dafür, dass Ausreisepflichtige in Würde das Land verlassen würden. Tatsache ist, dass alle Flüchtlinge, die in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommen, bereits am zweiten Tag ein Rückkehrberatungsgespräch bekommen – noch vor Asylantragstellung. Dass Flüchtlinge, die nach traumatisierenden Erfahrungen im Heimatland und jahrelanger gefährlicher Flucht in Deutschland angekommen sind, als erstes eine Rückkehrberatung erhalten, ist zynisch.“

Auch andere Nicht-ausreisepflichtige würden zur Rückkehr überredet, so Sönmez. So habe die Landesregierung in der Vergangenheit freiwillige Ausreisen nach Afghanistan fokussiert und eine ‚Sonderförderung‘ von 1000 Euro pro Person bei freiwilliger Ausreise in Aussicht gestellt. Wohlwissend, dass den allermeisten Afghanen in Hessen aufgrund der desaströsen Sicherheitslage in dem Bürgerkriegsland keine Abschiebung drohe. Die zweitgrößte Gruppe der sogenannten freiwilligen Ausreisen betreffe Syrer, die aufgrund des Abschiebestopps ebenfalls nicht ausreisepflichtig seien.

Freiwillige Ausreise sei keine humanere Alternative zur Abschiebung, sondern die Umsetzung von ‚Ausländer-raus-Parolen‘, so Sönmez. Darüber hinaus gibt es auch Ausreisepflichtige, die dennoch eine Bleibeperspektive hätten, beispielsweise mit einer Ausbildungsduldung. Die Menschen müssten über alle ihre Optionen unabhängig und ergebnisoffen informiert werden und nicht nur über ihre Ausreisemöglichkeiten.

Sönmez: „Begrüßenswert ist allerdings, dass die Landesregierung in der heutigen Debatte in Aussicht gestellt hat, dass die Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahme, die durch Diakonie und DRK durchgeführt werde, zukünftig mit Landesmitteln finanziert wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und entspricht unseren Forderungen und den Forderungen der Wohlfahrtsverbände. Es muss sichergestellt werden, dass diese Asylverfahrensberatung das erste Beratungsangebot in der Erstaufnahme ist und nicht die Rückkehrberatung. Über die Erstaufnahme hinaus sollte die Verfahrensberatung allerdings flächendeckend mit finanziellen Mitteln des Landes ausgestattet werden.“