Pressemitteilung

Unterstützung für die Angehörigen der Opfer der rassistischen Morde von Hanau ist überfällig  -  Konstruktion des neuen Opferfonds wirft Fragen auf

Janine WisslerAntifaschismus

Mit einem Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf wollen die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP zwei Millionen Euro für die Einrichtung eines Opferfonds bereitstellen. Dazu erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE unterstützt die Forderung der Initiative 19. Februar und der Opferfamilien der rassistischen Morde in Hanau nach einem Fonds zur finanziellen Unterstützung der Hinterbliebenen. Nichts kann ihren Verlust wiedergutmachen. Eine finanzielle Unterstützung des Landes kann aber zumindest die trauernden Familien materiell absichern, Einkommensverluste kompensieren und Existenznöte nehmen. Viele Angehörige der Opfer und Überlebende vom 19. Februar 2020 sind traumatisiert, können seitdem nicht mehr arbeiten oder müssen umziehen. Deshalb begrüßen wir parlamentarische Initiativen in diese Richtung grundsätzlich.“

Der Fonds, wie er jetzt offenbar geplant sei, stelle aber viel zu geringe Mittel für einen viel zu großen Kreis von Betroffenen bereit, da er für Opfer aller Arten von Straftaten zur Verfügung stehe. Wenn man den Opferfonds so konstruiere, müsse er aber finanziell deutlich aufgestockt werden, so Wissler. Allein durch die in der Presseerklärung erwähnte Amokfahrt in Volkmarsen seien über 100 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Wenn der Kreis der Berechtigten viel zu groß für zwei Millionen Euro sei, bestehe die Gefahr, dass Opfer um zu geringe Mittel konkurrieren müssten.

„Wir werden den Änderungsantrag der vier Fraktionen, sobald er vorliegt, genau prüfen und erwägen eine eigene parlamentarische Initiative für einen Opferfonds speziell für Hanau und die Opfer von rechter und rassistischer Gewalttaten, der finanziell so ausgestattet ist, dass bei den Opferfamilien auch eine relevante Summe ankommt. Die Verteilung der Mittel muss unbürokratisch, schnell und ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgen. Die Familien der Opfer dürfen sich nicht als Bittsteller fühlen. Sie fordern zu Recht: Erinnerung, Gerechtigkeit, Aufklärung und Konsequenzen.“