Pressemitteilung

Verbot der Motorradfriedensdemonstration an Ostermontag - Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eingereicht

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Gegen das Verbot der Motorradfriedensdemonstration am Ostermontag wurde heute beim Frankfurter Verwaltungsgericht eine Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots eingereicht. Hierzu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Kläger:

„Unsere Grundrechte dürfen auch in Pandemiezeiten nicht aufgehoben werden. Deswegen war das Verbot der Motorraddemonstration am Ostermontag rechtswidrig. Wir gehen davon aus, dass das Verwaltungsgericht dies bald klarstellen wird. Eine gerichtliche Klärung ist zwingend notwendig, da wir die Gefahr einer Wiederholung in ähnlich gelagerten Fällen sehen.“

Die Demonstration sei für Ostermontag angemeldet gewesen, dem Montag jeden Jahres, der als ein Tag des Ostermarsches fest im öffentlichen Bewusstsein verankert und deshalb von ganz besonderer auch symbolhafter Bedeutung sei, so Wilken. Vor einer Suspendierung des Versammlungsrechts hätte deshalb eine besonders sorgfältige Überprüfung stattfinden müssen, unter welchen Voraussetzungen – gegebenenfalls unter welchen besonderen Auflagen - dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Geltung hätte verholfen werden können.

„Die hessischen Corona-Verordnungen, auf die sich die Stadt Frankfurt in ihrem Verbot stützt, erlauben kein generelles Versammlungsverbot. Dies ist nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. April 2020 allgemein bekannt. Das Verbot instrumentalisiert die Verordnungen und versucht, versammlungsfeindliche Bestrebungen in Frankfurt durchzusetzen. Das können wir so nicht stehen lassen.“