Pressemitteilung

Verfassungswidrigkeit der hessischen Beamtenbesoldung muss schnellstens beendet werden

Hermann SchausWirtschaft und Arbeit

Zur heutigen Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung erklärt Hermann Schaus, beamtenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Heute hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass die Beamtenbesoldung seit Eintritt der Grünen in die Koalition mit der CDU verfassungswidrig gestaltet wurde. Die Nullrunde für alle hessischen Beamteninnen und Beamte wurde damals auf Initiative der Grünen durchgesetzt. Als dann auch noch in 2016 eine magere Erhöhung von einem Prozent vorgenommen wurde, führte dies endgültig zu einer Schieflage. Darauf weisen seit vielen Jahren die Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst immer wieder hin.“

Bei einer Anhörung im Innenausschuss im Jahr 20016 habe das Vorgehen der Landesregierung keinerlei Zustimmung gefunden, so Schaus. Mit teils drastischen Worten hätten seinerzeit viele Sachverständige klargemacht, dass sie fassungslos über die schwarzgrüne Sparpolitik seien. Schon damals habe DIE LINKE die zeit- und inhaltgleiche Übernahme des 2015 ausgehandelten Tarifergebnisses für Landesbeamte gefordert.

„Wir brauchen weiterhin gut qualifiziertes, gut bezahltes und voll motiviertes Personal an unseren Schulen und Universitäten, in unseren Gerichten, im Polizeidienst und in der Landes- und Kommunalverwaltung. DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, dieses Urteil des VGH anzuerkennen und unverzüglich die Beamtenbesoldung neu zu regeln. Dabei muss rückwirkend ab der Nullrunde 2015 die Besoldungstabelle um die fehlenden 3,4% angehoben werden. Nachzahlungen müssen jetzt erfolgen! Zudem muss endlich auch der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestabstand von 15% über dem Existenzminimum eingehalten werden.“