Pressemitteilung

VGH-Urteil zu Windkraftanlagen und Rotmilan: Naturschutz unterliegt Naturschutz

Torsten FelstehausenEnergieLandwirtschaft und TierschutzUmwelt- und Klimaschutz

Zu der vom hessischen Verwaltungsgericht (VGH) getroffenen Eilentscheidung gegen den Bau von Windkraftanlagen im nordhessischen Trendelburg erklärt Torsten Felstehausen, umwelt- und verbraucherpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Windkraftanlagen sind weder Ursache des Waldsterbens, noch für die gefährdete Rotmilan-Population in Hessen verantwortlich. Der Klimawandel hingegen setzt beidem erheblich zu, weshalb es endlich einer Energiewende bedarf – das wäre echter Naturschutz. Ob die im Eilverfahren getroffene Abwägung des VGH wirklich eine Stärkung des Naturschutzes bedeutet, ist hingegen mehr als fraglich. Die Hessische Landesregierung täte gut daran, dieses Urteil so nicht stehen zu lassen.“

Der Rotmilan sei zwar eine windkraftsensible Art, er vertrage aber auch die sommerlichen Hitzeperioden nicht gut. Sein Verbreitungsschwerpunkt verschiebe sich durch den Klimawandel immer weiter nach Norden, so Felstehausen. Der Hauptgrund für die Gefährdung des Rotmilans in Hessen seien aber nicht Windräder, sondern die veränderte Landnutzung, allen voran durch die intensive Landwirtschaft.

„Die durch den Eilentscheid in Frage gestellte hessische Verwaltungsvorschrift Naturschutz-Windenergie vom 1. Januar ist durch die intensive Mitarbeit der Naturschutzverbände BUND, NABU, HGON, der Vogelschutzwarte sowie des Bundesverbandes Windenergie fachlich qualifiziert. Aktuell ist sie der beste Leitfaden für einen möglichst naturverträglichen Ausbau der Windenergie über Land.

Bundesweit nimmt sie eine Vorreiterrolle ein. Zum Schutz des Rotmilans sei es weitaus zielführender, gegen die Intensivlandwirtschaft und neue Autobahnen statt gegen Windkraftanlagen zu klagen.“