Pressemitteilung

Zugriff auf Corona-Gästelisten nur nach richterlichem Beschluss!

Ulrich WilkenDaten- und VerbraucherschutzJustiz- und Rechtspolitik

Anlässlich der heutigen Berichterstattung über den Zugriff der hessischen Polizei auf Corona-Gästelisten erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der offensichtlich völlig selbstverständliche Zugriff der hessischen Polizei auf Corona-Gästelisten ist skandalös. Die persönlichen Daten, die die Bürgerinnen und Bürger zur Eindämmung der Pandemie in Restaurants und bei Veranstaltungen bereitwillig bereitstellen, dürfen nicht zweckwidrig verwendet werden. Dies ist nicht nur aus Erwägungen des Datenschutzes höchst bedenklich, sondern auch rechtsstaatlich sehr problematisch.“

Der Ansicht des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten Kugelmann sei zu folgen, so Wilken. Nur mit einem richterlichen Beschluss zur Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung sei den Ermittlungsbehörden Zugriff auf diese Daten zu gewähren. Immerhin ergebe sich aus den Daten der genaue Aufenthalt von Personen, samt deren Begleitung und deren Kontaktdaten.

„Wir erwarten eine Stellungnahme von Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) zu dieser Praxis. Sie muss klarstellen, dass in Zukunft restriktiv mit den Daten umgegangen werden wird. Andernfalls drohen Verunsicherung und Falschangaben auf den Gästelisten.“