Pressemitteilung

Ostermarsch-Verbot war rechtswidrig: Urteil des VG Frankfurt verteidigt die Versammlungsfreiheit

Ulrich WilkenFriedenInnenpolitikJustiz- und Rechtspolitik

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, wonach das Verbot der Ostermarsch-Motorraddemonstration in Frankfurt rechtswidrig gewesen ist, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Kläger in dem Verfahren:

„Wir freuen uns über den positiven Ausgang des Verfahrens. Es ist ein wichtiges Urteil für die Verteidigung der Versammlungsfreiheit. Die Stadt Frankfurt hat mit dem Verbot der Motorrad-Demo die Bedeutung und die Tragweite des Grundrechts der Versammlungsfreiheit völlig verkannt, wie es das Gericht in seinem Urteil treffend formuliert. Dies gerichtlich feststellen zu lassen und damit die Versammlungsfreiheit zu verteidigen, war gerade in diesen Zeiten, in denen viele Grundrechte langfristig eingeschränkt werden, wichtig.“

Das Urteil sei ein wichtiges Signal und betone die Bedeutung der Grundrechte auch während der Pandemie, so Wilken. Dies sei in der Vergangenheit, auch beim Auflösen einer Seebrücke-Veranstaltung nicht gewährleistet gewesen.

„Selbstverständlich bleibt es Aufgabe von Veranstaltern, pandemiebedingte Auflagen wie die AHA-Regeln einzuhalten. Und es bleibt schwer auszuhalten, wenn – wie jüngst in Frankfurt – die Polizei statt diese Auflagen durchzusetzen Auflagenverstöße der sog. Querdenker-Demo ignoriert und stattdessen diejenigen mit Wasserwerfern traktiert, die sich an die Auflagen halten und gegen rechte Verschwörungsideologen und Corona-Leugner Flagge zeigen.“