Pressemitteilung
Politische Besetzung der LKA-Führung durch Innenminister Beuth begünstigt mangelnde Führungs- und Fehlerkultur bei der Polizei
Anlässlich der in der heutigen Pressekonferenz der Fraktionen der SPD- und FDP-Fraktion vorgestellten Klage beim Hessischen Staatsgerichtshof gegen die gesetzliche Regelung für die Berufung des Präsidenten oder der Präsidentin des Hessischen Landeskriminalamtes erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Es ist skandalös, dass Innenminister Peter Beuth (CDU) trotz der in der Gesetzesanhörung einheitlich geäußerten Expertenauffassung, nachdem das Gesetz verfassungswidrig ist, an seinem Gesetzesvorhaben festgehalten hat. Damit verstößt Beuth sehenden Auges gegen Recht und Gesetz, nur um seine Macht weiter auszudehnen und kritische Beamte mundtot zu machen.“
Die Klage sei ein wichtiger Schritt, um Beuth zu stoppen, so Felstehausen. Innenminister Beuth habe mit der überfälligen Reform der Sicherheitsbehörden eine Mammut-Aufgabe vor sich. Nach etlichen Polizeiskandalen sei offenkundig, dass die hessische Polizei eine neue Führungs- und Fehlerkultur brauche. Fehler müssen offen benannt und reflektiert werden und gemeinsam nach Verbesserungen gesucht werden. Statt dieses Projekt anzugehen, mache Beuth das Gegenteil und suche sich Beamte, die ihr Fähnchen in den Wind hängen würden.
„Es ist besorgniserregend, dass Skandal-Minister Beuth sehenden Auges einen verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzentwurf nach dem anderen durchzupeitschen versucht. Auch die aktuell diskutierte Reform des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) ist in der Anhörung in weiten Teilen als verfassungswidrig kritisiert worden. Sollte auch dieses Gesetz durchgedrückt werden, wird Beuth damit erneut Schiffbruch erleiden.“
