Pressemitteilung
Protest gegen Artikel 11 und 13 zum EU-Urheberrecht: Uploadfilter bedrohen die Meinungsfreiheit im Internet
Bundesweit haben tausende Menschen gegen die geplante EU-Gesetzgebung zur Urheberrechtsreform protestiert. Im Zentrum der Kritik stehen die Artikel 11 und 13 der geplanten Verordnung sowie das geplante Vorgehen zur Durchsetzung. Um dem Protest zu entgehen, hatte die EVP im EU-Parlament ursprünglich geplant, die Abstimmung in die nächste Woche vorzuziehen. Dazu erklärt Torsten Felstehausen, digitalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Wir fordern die Mandatsträger in der EVP auf, sich nicht mit Geschäftsordnungstricks der Diskussion zu entziehen. Mit den geplanten Änderungen des Urheberrechts besteht die berechtigte Sorge, dass Uploadfilter nicht nur urheberrechtlich geschütztes Material von der weiteren Verbreitung ausschließt. Insbesondere Kunstformen wie Satire oder Persiflagen können die Filter nicht richtig einordnen und könnten zukünftig von diesen geblockt werden.“
Mit den geplanten Uploadfiltern könne sich eine Zensurmaschine entwickeln, die die Freiheit des Internets ernsthaft bedrohe, so Felstehausen. Schließlich könnte die Technik nicht nur urheberrechtlich geschütztes Material erkennen, sondern auch beliebige weltanschauliche, religiöse oder politische Inhalte - und diese letztendlich sperren.
Felstehausen: „Der Verweis auf den Schutz des Urheberrechts ist grundsätzlich berechtigt. Doch sollte sich der Gesetzgeber nicht zum Erfüllungsgehilfen großer Medienkonzerne machen lassen. Artikel 11 der geplanten Verordnung schützt nicht die Interessen der Autorinnen und Autoren, sondern die Verwertungsrechte der Medienkonzerne. Diese würden zu den großen Profiteuren der geplanten Reform gehören, da fünfzig Prozent der Urhebervergütungen direkt in die Kassen der Verlage fließen werden. 28 Jahre nach ‚Erfindung‘ des Internets besteht die ernsthafte Gefahr, dass der virtuelle Raum vollständig kommerzialisiert wird. Und zudem eine Instanz geschaffen wird, die jeglichen Inhalt vor Veröffentlichung überprüft und ggf. sperrt.“