Pressemitteilung

Regelungen zu HessenData im Schnellverfahren verabschiedet

Anlässlich der Dritten Lesung der Sicherheitsgesetze im Hessischen Landtag erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die heutige Verabschiedung des 'Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften' ist ein bedenklicher Schritt für die Bürgerrechte und den Schutz der Privatsphäre der Bevölkerung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) zur Nutzung von HessenData für verfassungswidrig gehalten hatte, hätte man erwarten können, dass die schwarzgrüne Mehrheit im Landtag diese Entscheidung respektiert. Und von weiteren Bestrebungen in diese Richtung Abstand nimmt.“

Stattdessen habe sie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ein Gesetz durchgedrückt, ohne dass es zuvor ausreichend diskutiert wurde, so Felstehausen. Eine Anhörung von Expertinnen und Experten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die gerade in einem so sensiblen Bereich von großer Bedeutung gewesen wäre, sei abgelehnt worden. Dies sei ein klarer Verstoß gegen demokratische Prinzipien und kein transparentes Gesetzgebungsverfahren.

„Das Gesetz gibt der hessischen Polizei zukünftig weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Datensammlung, ohne ausreichende Schutzmaßnahmen und Transparenz zu gewährleisten. Dies gefährdet die Grundrechte und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Die heutige Verabschiedung des Gesetzes markiert einen traurigen Tag für die Demokratie in Hessen.

Die Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Rechte und Freiheiten der Menschen gewahrt bleiben und dass der Schutz der Privatsphäre gegenüber unverhältnismäßiger staatlicher Überwachung Vorrang hat.“