Pressemitteilung
Schwangerschaftskonfliktberatung: Anonym, vertrauensvoll, unbeeinflusst – nur so ist sie gesetzeskonform
Anlässlich der heutigen ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ‚zum Schutz der Rechte von schwangeren Frauen bei Schwangerschaftsberatung und –abbruch‘ erklärt Christiane Böhm, frauen- und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Frauenrechte sind Menschenrechte. Die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung ist jedoch in Gefahr, wenn Fundamentalistinnen und Fundamentalisten Beratungsstellen, Kliniken und Arztpraxen belagern, um Frauen unter psychischen Druck zu setzen. Damit behindern diese Selbstbestimmungsgegnerinnen und -gegner den gesetzlichen Auftrag der verpflichtenden Beratung. Unser Gesetzentwurf schützt betroffene Schwangere zielgenau. Gleichzeitig wahren wir mit einer sehr engen Auslegung die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.“
In diesem Zusammenhang sei auch auf ein vergangene Woche ergangenes Urteil des VG Karlsruhe (2 K 1979/19) hingewiesen, indem eine vergleichbare polizeirechtliche Verfügung der Stadt Pforzheim rechtlichen Bestand hatte, so Böhm.
„Wenn nun Grüne und FDP angebliche handwerkliche Mängel dafür ins Feld führen, sich unserem Gesetzentwurf zu verweigern, dann steht die Frage im Raum, wo denn ihre Initiativen bleiben. Auf die Neufassung des Versammlungsrechts zu warten, ist ein Schlag ins Gesicht der seit Monaten laufenden Unterstützungskomitees für die Pro Familia Frankfurt oder auch die Ärztin Kristina Hänel.
DIE LINKE fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, ihrem Gewissen zu folgen und Frauenrechten einen angemessenen Stellenwert einzuräumen - ohne parteipolitisches Taktieren.“