Pressemitteilung

Schwarzgrüne Sicherheitsgesetze sind verfassungswidrig

Torsten FelstehausenInnenpolitik

Anlässlich der Experten-Anhörung zur Überarbeitung der hessischen Sicherheitsgesetze erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die heutige Experten-Anhörung hat deutlich gemacht: Die von Schwarzgrün vorgelegten Entwürfe zur Änderung der Sicherheitsgesetze sind in weiten Teilen verfassungswidrig. Das haben insbesondere die Anzuhörenden aus der Wissenschaft und von den Bürgerrechtsorganisationen deutlich gemacht.“

Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb Schwarzgrün nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum bayrischen Verfassungsschutzgesetzes die Novellierung des hessischen Verfassungsschutzgesetz nicht gestoppt habe, so Felstehausen. Die von den Richtern für verfassungswidrig erklärten Passagen im bayrischen Gesetz fänden sich teilweise wortgleich im hessischen Gesetz. Der Entwurf des neuen Verfassungsschutzgesetzes müsse daher unverzüglich zurückgenommen werden.

„Und auch sonst ist Schwarzgrün dem Vorsatz ‚vermeintliche Sicherheit vor Freiheit‘ gefolgt. Insbesondere die geplante drastische Ausweitung der Videoüberwachung ist skandalös und unverhältnismäßig. Videoüberwachung soll im öffentlichen Raum künftig anders als bislang ohne Einzelfallprüfung in allen Einkaufszentren, Flughäfen, Bahnhöfen, an Packstationen und in Sportstätten möglich sein. Mit diesem Anschlag auf die Grundrechte bewirbt sich Schwarzgrün erneut für den ‚Big Brother Award‘. DIE LINKE nominiert CDU und Grüne jedenfalls gerne.“