Pressemitteilung

Sinnesbehindertengeld: Weitere Verbesserungen sind für gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbar

Christiane BöhmGesundheitSoziales

Im Nachgang zur mündlichen Anhörung und Auswertung im Sozialausschuss zeigt DIE LINKE. im Hessischen Landtag mit einem Antrag und einem Änderungsantrag Handlungsbedarf auf. Dazu erklärt Christiane Böhm, inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Nach vielen Jahren der Auseinandersetzung beugt sich Schwarzgrün endlich dem Druck der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung und der politischen Kärrnerarbeit der demokratischen Opposition und schafft auch für gehörlose und taubblinde Menschen einen Nachteilsausgleich. Dennoch bleibt das Gesetz in der vorliegenden Form Stückwerk, wie nicht zuletzt die vielfältige Kritik in der Anhörung belegt hat: Die aktuelle Vorlage schließt weiterhin viele Menschen mit Sinnesbehinderungen aus und verfehlt so den inklusiven Grundgedanken universeller Rechte und gesellschaftlicher Teilhabe aller. Unser Änderungsantrag setzt genau hier an und korrigiert den vorliegenden Gesetzentwurf entlang der Anforderungen der Betroffenen und der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Im Rahmen der Anhörung seien auch erschreckende Befunde über die Exklusion von taubblinden Menschen aufgrund mangelnder qualifizierter Assistenzen in Hessen zutage getreten, so Böhm. Hierzu habe DIE LINKE deshalb einen eigenständigen Antrag vorgebracht, der Schwarzgrün an deren Beschluss aus 2017 erinnern soll:

„Gerade einmal vier Menschen in Hessen besitzen eine qualifizierte Ausbildung als Taubblindenassistenz. Tatsächlich gibt es von Schwarzgrün aber bis heute noch nicht mal einen Plan, bis wann entsprechende Ausbildungen in Hessen stattfinden sollen. Das ist beschämend. Menschen mit Hörsehbehinderungen werden so von der schwarzgrünen Landesregierung im Stich gelassen. Es dürfen nicht weitere vier Jahre vergehen, um hier in Bewegung zu kommen. Inklusive Teilhabe muss für alle Menschen endlich auch in Hessen Realität werden.“

Hinweis: Im Anhang finden Sie sowohl den Änderungsantrag (20/6080) als auch den Antrag zum Thema Taubblindenassistenz (20/6048).