Pressemitteilung

Skandal um HessenData und Sicherheitsgesetze in Hessen

Zur 2. Lesung der Sicherheitsgesetze im Hessischen Landtag erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der ursprünglich im März 2022 von CDU und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zu den Sicherheitsgesetzen war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon vor Verabschiedung klar verfassungswidrig. Die Koalitionsfraktionen haben nun einige Änderungen vorgenommen. Trotzdem bleiben klare verfassungsrechtliche Zweifel, etwa bei der Videoüberwachung. Hier sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit zur Überwachung an Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen vor. Alles Orte von denen es viele in Hessen gibt. Jedoch beruht die Auswahl dieser Orte nicht auf nachvollziehbaren Daten.“

Für den hessischen Polizeidienst sei die Wiedereinführung einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Beurteilung der Zuverlässigkeit von staatlichen Bediensteten mit Vollzugsaufgaben vorgesehen, so Felstehausen. Eine solche Regelung habe es in den 70er Jahren in Hessen bereits gegeben. Sie habe gezeigt, dass sie nicht geeignet war, um extreme Rechte aus dem Öffentlichen Dienst fernzuhalten.

„Im Februar dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen zu HessenData verfassungswidrig sind und eine Anpassungsfrist bis Ende September gesetzt. Anstatt ein eigenes Gesetzgebungsverfahren mit Anhörung durchzuführen, haben die Koalitionsfraktionen sich entschlossen, lediglich einen Änderungsantrag einzubringen. So sieht für uns kein ordentliches Gesetzgebungsverfahren aus. Die Bürgerinnen und Bürger Hessens haben rechtssichere und verfassungsgemäße Gesetze verdient. Die Koalition hat gezeigt, dass sie hierzu nicht in der Lage ist. Es bedarf also dringend der Kontrolle durch Sachverständige in einer Anhörung.“