Pressemitteilung
Soziale Einrichtungen brauchen 100 Prozent
Zum heute verabschiedeten Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SoDEG) erklärt Christiane Böhm, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Es ist gut, dass die soziale Trägerlandschaft deutschlandweit die Zusicherung erhält, dass Fördergelder auch bei Pandemie-bedingten Schließungen weiterfließen werden, wenigstens zu 75 Prozent. Nicht gut ist es, wenn im Hessischen Ausführungsgesetz nicht festgelegt wird, ob und wie der Spielraum nach oben genutzt wird: Der Landtag muss transparent entscheiden, ob wir beim Mindestmaß 75 Prozent stehen bleiben oder auf 80, 90 oder – wie wir es fordern – 100 Prozent aufstocken. Stattdessen verschiebt Schwarzgrün die Entscheidung darüber in die Hinterzimmer des Sozial- und Finanzministeriums und belässt es bei einer Verordungsermächtigung. Das bedeutet weiterhin Unsicherheit für viele soziale Einrichtungen in unserem Land.“
Böhm betont, dass die Verweigerung einer vollständigen Weiterfinanzierung eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft bedeuten würde.
„Wir können es uns nicht erlauben, dass auch nur ein einziger sozialer Träger in der Krise pleite geht, weil damit der sozialen Ungerechtigkeit und ihren Folgen mehr Futter gegeben würde. Schon heute ist es so, dass in der Krise an vielen Stellen wieder diejenigen unserer Gesellschaft am härtesten getroffen sind, die schon jahrelang benachteiligt werden. Umso wichtiger ist es, dass die unterstützenden Angebote nach der Pandemie ohne viel Zeitverlust ihre Arbeit wiederaufnehmen können. Ich hoffe sehr, dass in der Regierungskoalition ein ausreichendes Verständnis existiert, dass nicht nur Wirtschaftsunternehmen mit Milliarden unterstützt werden müssen, sondern dass die hessische Trägerlandschaft nicht weniger wichtig für unser Gemeinwesen ist. Sozialminister Klose und Finanzminister Boddenberg müssen schnellstmöglich die 100 Prozent für die sozialen Träger zugänglich machen!“
