Pressemitteilung

Uniklinikum Gießen und Marburg Kritikwürdige Zustände, ‚Klima der Angst‘ und unwürdiger Umgang mit dem Betriebsrat - DIE LINKE fordert, den Vorwürfen nachzugehen

Fraktion im Hessischen LandtagJan SchalauskeThemenGesundheitHaushalt und FinanzenRegierung und Hessischer Landtag

Zu Presseberichten über den kritikwürdigen Umgang der Geschäftsführung des Uniklinikums Gießen und Marburg (UKGM) mit dem Betriebsrat in Sachen Überlastungsanzeigen erklärt Jan Schalauske, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Marburger Landtagsabgeordneter:

„Die Äußerungen des UKGM-Betriebsrats über die Lage am Universitätsklinikum Gießen und Marburg sind besorgniserregend.  Die Landesregierung darf nicht tatenlos zusehen, wenn der Betriebsrat sich um die Patientensicherheit sorgt, chronischen Personalmangel diagnostiziert und für die letzten Monate steigende Überlastungsanzeigen bemerkt und ‚ein Klima der Angst‘ beklagt. Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) muss dafür sorgen, dass die Patientensicherheit und der Arbeitsschutz gewährleistet sind.“

Das UKGM sei als Haus der Maximalversorgung zentral für die Gesundheitsversorgung in ganz Mittelhessen. Noch immer halte das Land einen Anteil von fünf Prozent am Uniklinikum. Deshalb trage das Land auch in Person von Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne) nach wie vor eine große Verantwortung für die Patienten und Beschäftigten, so Schalauske.

„Es ist ein Unding, dass der Betriebsrat vom gängigen Informationsfluss in Sachen Überlastungsanzeigen ausgeschlossen worden ist und somit seiner Überwachungsfunktion nicht mehr nachkommen kann, etwa bei Arbeitszeit oder Arbeitsschutz. Völlig inakzeptabel ist, dass sich die Aufsichtsbehörden in Form des Sozialministeriums bzw. des Regierungspräsidiums Gießen ‚als nicht zuständig‘ erklären oder keinen Ansatz sehen tätig zu werden, wie die Frankfurter Rundschau berichtete. Das Gegenteil ist notwendig.

Die Aufsichtsbehörden sind gefordert, den Vorwürfen nachzugehen, insbesondere, dass auf Stationen des UKGM die gesetzlich vorgeschriebenen Personaluntergrenzen chronisch unterschritten werden.“

Hinweis:

Zum Sachverhalt hat sich Schalauske auch mit einer kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt. (Drucksache 20/11674) Er will insbesondere wissen, wie oft die Aufsichtsbehörden über kritikwürdige Zustände informiert gewesen und wie häufig sie tätig geworden sind.

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