Pressemitteilung

Uniklinikum Gießen und Marburg: Vereinbarung zementiert Privatisierung auf weitere zehn Jahre

Jan SchalauskeGesundheitWissenschaft

Das Land Hessen, die Rhön AG, die Asklepios Kliniken und die Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) sowie die Universitäten in Gießen und Marburg und ihre Fachbereiche Medizin haben ein sogenanntes ‚Zukunftspapier Plus‘ über die weitere Zusammenarbeit am UKGM für die nächsten zehn Jahre abgeschlossen. Dazu erklärt Jan Schalauske, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Geschichte des UKGM bleibt seit der einst von der Koch-Regierung betriebenen Privatisierung ein Trauerspiel. Auf der einen Seite weist heute Wissenschaftsministerin Angela Dorn darauf hin, dass das Land und das UKGM nun fast 850 Millionen Euro in die Standorte Gießen und Marburg investieren werden. Auf der anderen Seite ist aber keine Rede davon, dass sich damit der Einfluss des Landes auch nur um ein Prozent erhöht. Damit wird der Zustand der Privatisierung über die Laufzeit von zehn Jahren zementiert.

In der Vereinbarung fehlt ein absolutes Ausgliederungsverbot ebenso wie ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen für die Beschäftigten in bereits ausgegliederten Gesellschaften. Zum Funktionieren eines Krankenhauses gehören alle Berufsgruppen. Gerade die Beschäftigten, die am meisten Schutz vor den Strategien des Konzerns benötigen, werden nicht von der Vereinbarung erfasst.

DIE LINKE nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass die Landetagfraktion der Grünen heute per Pressemitteilung erklärt: ‚Die Privatisierung des UKGM war, ist und bleibt ein schwerwiegender politischer Fehler‘. Das ist soweit richtig: Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg war Ausdruck einer Unterwerfung der Gesundheitsversorgung unter die Profitinteressen großer Kapitalgesellschaften. Aber es fehlt bei den Grünen der Hinweis, dass der Fehler rückgängig gemacht gehört. Das ist möglich und dafür steht DIE LINKE.“

DIE LINKE unterstütze schon lange alle Bestrebungen, die eine Rücküberführung in öffentliches Eigentum zum Ziel haben. Wie ein Rechtsgutachten in Auftrag der Gewerkschaft ver.di, der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Fraktion DIE LINKE im Landtag aufgezeigt habe, sei eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes möglich, um eine Rückführung des UKGM in öffentliches Eigentum zu erreichen, so Schalauske.