Pressemitteilung

Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen: Gesetzentwurf der LINKEN findet umfassende Zustimmung bei Anzuhörenden

Fraktion im Hessischen LandtagAbgeordneteJan SchalauskeThemenJustiz- und RechtspolitikMigration und IntegrationRegierung und Hessischer Landtag

Zur heutigen Anhörung zum LINKEN-Gesetzentwurf zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden und zur Abwendung von Obdachlosigkeit erklärt Jan Schalauske, Vorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„In der Ersten Lesung war unser Gesetzentwurf umfangreichen Angriffen von den Koalition- aber auch Oppositionsfraktionen ausgesetzt. Der weitreichendste, die behauptete Verfassungswidrigkeit, konnte in der heutigen Anhörung entkräftet werden. Nach Prüfung durch die Sachverständigen ist unser Gesetzentwurf eindeutig verfassungskonform.  Es obliegt dem Gesetzgeber, dem Hessischen Landtag, zu entscheiden, ob er eine solche Maßnahme für geeignet hält.“


Zwar sei es nach aktueller Gesetzeslage auch schon jetzt möglich, Grundstücke oder Gebäude sicherzustellen, um dort von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen unterzubringen, so Schalauske. Der vorgelegte Gesetzentwurf erleichtere das Prozedere aber und verschaffe den handelnden Kommunen Rechtssicherheit. Zudem könne allein die Existenz des Gesetzes dazu beitragen, dass Kommunen leichter geeignete Immobilien anmieten könnten bzw. in Notsituationen unmittelbar eine Handlungsgrundlage hätten.


„Schon jetzt haben einige Landkreise große Schwierigkeiten, Menschen unterzubringen. Eine ‚Notlage’ wie im Gesetzentwurf vorgesehen, liegt also in Teilen Hessens bereits vor. Der Gesetzentwurf ist nur ein Baustein, um die angespannte Unterbringungslage zu entschärfen. Von Schwarzgrün erwarten wir, dass sie unseren Vorschlag ernsthaft prüfen und auch selbst tätig werden, um die Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten effektiver zu unterstützen.“