Pressemitteilung

Urteil des OLG Frankfurt im § 129b-Prozess: Wahlgeschenk aus Hessen an Erdogan

Ulrich WilkenInternationalesJustiz- und Rechtspolitik

Zum Urteil des OLG Frankfurt im PKK-Verfahren gegen Abdullah Ö. erklärt Dr. Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Heute hat der Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt ein sehr hartes Urteil von 4 Jahren und fünf Monaten Haft gegen Abdullah Ö. gefällt. Die Haftstrafe ist vergleichsweise hoch, waren doch in Deutschland zuletzt nach ähnlichen Vorwürfen Haftstrafen zwischen 1,5 und 3,5 Jahren verhängt worden. Das gestrige Urteil des OLG Koblenz habe allerdings bereits die neue harte Linie der deutschen Justiz gezeigt.“

Das heutige Urteil sei auch deshalb skandalös, da Abdullah Ö. gewöhnliche politische Betätigung vorgeworfen worden sei. Es handele sich damit nicht um eine Individualstraftat, so Wilken.

„Wenige Tage vor den Präsidentschaftswahlen in der Türkei wird damit ein fatales Signal aus Hessen gesendet. Der amtierende Präsident Erdogan hatte sich bei Deutschland stets dazu gedrängt, dass vermeintliche Mitglieder der PKK auch in Deutschland staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind. Umgesetzt wird dies seit Jahren durch die strafrechtliche Verfolgung von Kurdinnen und Kurden im Rahmen der § 129b-Prozesse.“