Pressemitteilung
Urteil im Mordfall Lübcke rechtskräftig - wichtige Fragen bleiben unbeantwortet
Der Bundesgerichtshof bestätigte die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan E. wegen Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke, aber auch den Freispruch für den Mordversuch an Ahmed I. des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Damit ist der Mordfall Lübcke rechtskräftig abgeschlossen. Dazu erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Es ist bitter, dass nun die Rolle von Markus H. nicht erneut betrachtet werden kann. Dies wäre nötig gewesen, um dessen Einbindung in die rechte Szene, Waffenhandelsnetzwerke und dessen Beitrag zum Mord an Walter Lübcke beurteilen zu können. Entgegen der Aussage des BGH ist Markus H. nicht erst ‚spätestens seit 2007‘, sondern nachgewiesenermaßen seit spätestens 1997 in der Neonazi-Szene aktiv. Dass H.s Hintergrund in der militanten Rechten nicht berücksichtigt wurde, sagt viel über die Tiefe aus, mit der der BGH die Verfahrensakten betrachtet hat.“
H. hier kurzerhand Naivität zu unterstellen – also, er habe Mordpläne von Ernst nicht vorhersehen können -, sei schlicht die Verharmlosung menschenverachtender, rechter Ideologie, so Felstehausen.
„Es wäre notwendig gewesen, auch den Mordversuch an Ahmed I. neu zu bewerten. Seitenweise Notizen von Stephan Ernst, wie man die Ermittlungsbehörden austricksen kann, blieben unberücksichtigt. Dabei liegt auf der Hand, dass der gesamte Tatablauf sowie die DNA-Fragmente am Messer in Ernsts Keller auf ihn als Täter deuten.
Dass alle Revisionen verworfen wurden, obwohl selbst der Generalbundesanwalt daran beteiligt war, lässt die Enttäuschung erkennen, die diese Entscheidung auslöst. Unser Dank gilt den Nebenklägerinnen und Nebenklägern, denen wichtige Antworten und eine umfangreiche Aufklärung des Tatgeschehens leider verwehrt bleiben.“
