Pressemitteilung

Urteil im „NSU 2.0“-Prozess lässt viele Fragen unbeantwortet

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Heute wurde das Urteil im „NSU 2.0“-Prozess verkündet. Dazu erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der Angeklagte Alexander M. wurde heute zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monate verurteilt. Das Gericht macht ihn für alle 81 angeklagten Drohschreiben verantwortlich – auch für das erste Drohschreiben, das von der Nebenklage dem Polizisten Johannes S. zugerechnet wird. Dieses Urteil ist nicht überraschend, das Strafmaß aber unerwartet hoch. Das könnte eine abschreckende Wirkung haben. Viele Fragen sind im Prozess gegen den mutmaßlichen Drohbriefschreiber im ‚NSU 2.0‘-Komplex offen geblieben, da sich die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen schon früh auf die Einzeltäter-These festlegte.“

Möglichen Verbindungen in die hessische Polizei sei nur unzureichend nachgegangen worden, so Felstehausen. Die aufgrund der Ermittlungen im 1. Frankfurter Polizeirevier entdecken rechten Chatgruppen spielten im Prozess und bei den Ermittlungen keine Rolle. Auch habe nicht abschließend geklärt werden können, wie der mutmaßliche Drohbriefschreiber an die privaten Daten der Betroffenen kam, die kurz vorher teils von Polizeicomputern abgerufen wurden.

„Um auf die offen gebliebenen Fragen und unzureichenden Ermittlungen aufmerksam zu machen, veranstalteten DIE LINKE und andere Organisationen heute eine Kundgebung vor dem Landgericht Frankfurt. Die Aufklärung des ‚NSU 2.0‘ ist auch mit dem Ende des Prozesses nicht abgeschlossen. Rechte Strukturen in den Sicherheitsbehörden müssen konsequent bekämpft werden.“

 

Hinweis:
An der Kundgebung vor dem Landgericht Frankfurt nahmen heute unter anderem Torsten Felstehausen sowie Janine Wissler, Vorsitzende der Partei DIE LINKE teil.