Pressemitteilung

Versammlungsfreiheit gilt – auch während einer Pandemie

CoronaUlrich WilkenJustiz- und RechtspolitikMigration und Integration

Anlässlich der Auflösung der Aktionen der „Seebrücke“ am Sonntag - nicht nur in Frankfurt am Main - erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Im Hessischen Landtag:

„Selbstverständlich ist es zurzeit absolut notwendig, räumliche Distanz zwischen einzelnen Personen zu wahren. Und es kann auch verhältnismäßig sein, das Versammlungsrecht in diesem Sinne zu beschränken. Art. 8 GG darf aber nicht komplett außer Kraft gesetzt werden, wie wir es am Sonntag erlebt haben. Das Vorgehen der Polizei gegen die Demonstrierenden und auch die Kriminalisierung der Organisatorinnen und Organisatoren der politischen Aktion waren und sind völlig unverhältnismäßig und damit klar rechtswidrig.“

Die Demonstrierenden hätten sich am Sonntag vorbildlich an das Distanzgebot gehalten, so Wilken. Sie hätten über die ganze Aktion einen Abstand von über 2 Metern zueinander eingehalten und zu einem großen Teil Mundschutz getragen. Der Zweck des Infektionsschutzes sei so über die Dauer der Aktion gewahrt geblieben. Nur beim Wegtragen von Demonstranten durch die Polizei sei es zu Körperkontakt gekommen – insofern habe das Vorgehen der Polizei ihren eigenen Schutzzweck ad absurdum geführt.

„Auch während einer Pandemie haben die Grundrechte Gültigkeit. Das Infektionsschutzgesetz hebt sie nicht auf. Sie dürfen auch nicht faktisch aufgehoben werden. Hiergegen müssen und werden wir uns wehren! Selbstverständlich auch gerichtlich.“