Pressemitteilung

Wahlkreisreform: Rechtssicherheit der nächsten Landtagswahl garantieren

Hermann SchausKommunales

Zur Zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes von CDU, Grüne und FDP, erklärt Hermann Schaus, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Neufassung der Wahlkreise ist notwendig. Demokratie gebietet, dass jede Stimme gleich wertvoll ist. Deswegen darf die Anzahl von Wählerinnen und Wählern in keinem Wahlkreis zu stark vom Durchschnittswahlkreis abweichen.“

Das Landtagswahlgesetz sieht vor, dass die Abweichung vom Durchschnittwahlkreis höchstens 25 Prozent betragen soll, so Schaus. Dies treffe in Hessen auf einige Wahlkreise zu, viele weitere hätten aber eine Abweichung von über 15 Prozent.

„Aus verfassungsrechtlicher Sicht sollte es bei einer Abweichung von über 15 Prozent eine detaillierte Begründung geben. Eine solche Begründung findet sich in dem Gesetzentwurf leider nicht. Klar ist jedenfalls, dass sich auch der nächste Landtag wieder mit einer Reform der Wahlkreise wird beschäftigen müssen. Das vorgelegte Gesetz sichert nur der Rechtsgültigkeit der kommenden Landtagswahl.“