11. Sitzung: Die erste öffentliche Sitzung

Am 31. März fand die erste öffentliche Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschuss statt.

Dabei handelte es sich um eine Expert:innenanhörung, bei der Sachverständige geladen wurden, die eine Einschätzung zur nordhessischen Neonazi-Szene abgaben.

In der Anhörung des Sachverständigen Joachim Tornau wurde das vielfache Behördenversagen im Umgang mit rechter Gewalt und rechtem Terror in Hessen bereits mehr als deutlich: Die nordhessische Szene sei klein gerechnet, ihre militanten Kader unterschätzt und die Akten des Lübcke-Mörders Stephan Ernst aus nicht nachvollziehbaren Gründen von den Behörden intern gelöscht worden. Das ganze Konstrukt angeblich ‚abgekühlter Extremisten‘ sei sachlich falsch und irreführend. Auch die Kritik an der mangelnden Analysefähigkeit der Polizei im Umgang mit der radikalen Rechten fiel mehr als deutlich aus. Wenn neonazistische Anleitungen zum Bürgerkrieg nicht zum Anlass genommen werden, genauer hinzuschauen, was denn dann? Und wenn nicht einmal öffentlich bekannte Anführer der radikalen Rechten durch den Staatsschutz identifiziert werden können, wer denn dann? Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht: Der Ausschuss wird sich mit multiplem Versagen und der Verantwortung hierfür auseinandersetzen müssen, weil in Hessen offenbar rein gar nichts aus dem Desaster im NSU-Komplex gelernt wurde!“