Pressemitteilung

Corona: anhaltende Verwirrungen der Landesregierung. Arbeitsschutz darf nicht angetastet werden

Christiane BöhmCoronaGesundheit

Anlässlich der parlamentarischen Befassung zur Fortschreibung der Corona-Verordnungen in Hessen erklärt Christiane Böhm, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Nichts, was die Landesregierung aktuell tut, passt zueinander. Da wird der Mangel an PCR-Testkapazitäten beklagt, doch gleichzeitig die vollere Besetzung von Fußballstadien verlangt. Während bei Kindern und Jugendlichen die Durchseuchung voranschreitet, werden PCR-Tests bevorzugt für den Abschiebeknast in Darmstadt angeschafft. Zugleich wurden im vergangenen Jahr hunderte Arztstellen in Kliniken abgebaut, auch weil eine verlässliche Krankenhausfinanzierung fehlt.

Eine Kehrtwende zeichnet sich leider auch im heute verabschiedeten Landeshaushalt nicht ab. Während die schwarzgrüne Landesregierung laut Pressemeldungen weitere Corona-Lockerungen vorbereitet, wird vorsorglich der Arbeitnehmerschutz mit höheren Höchstarbeitszeiten und Sonntagsarbeit ausgehebelt.“

DIE LINKE unterstütze die Kritik der Gewerkschaften und mögliche Klagen gegen diese Arbeitsschutzverstöße, so Böhm.

„Es liegt keine Notsituation durch die Omikron-Welle in sensiblen Bereichen vor. Bei diesen Voraussetzungen nun gerade den Beschäftigten, die seit zwei Jahren für uns den Kopf hinhalten, ‚vorsorglich‘ den Arbeitsschutz aufzukündigen, ist unverantwortlich und arbeitnehmerfeindlich. Im Kern handelt es sich um Panikmache auf dem Rücken der Beschäftigten der Grundversorgung.

Angesichts der parallelen Lockerungsübungen der Landesregierung können solche Schritte nur als blanker Hohn bezeichnet werden.“

Hinweis:

Die Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Zugang zu PCR-Tests sowie unseren Dringlichen Antrag zur geänderten gesetzlichen Arbeitszeit in der kritischen Infrastruktur finden Sie anbei.