Pressemitteilung

Einhaltung von Abstandsregeln muss auch in Gemeinschaftsunterkünften möglich sein

CoronaSaadet SönmezMigration und Integration

Anlässlich eines Urteils des Verwaltungsgerichts Leipzig und dem Bekanntwerden erster Covid-19-Fälle in hessischen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber erklärt Saadet Sönmez, migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das sächsische Gericht hat klargestellt, dass auch in Gemeinschaftsunterkünften gewährleistet werden muss, dass Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden können. Wenn der Staat das nicht gewährleisten kann, müssen die Bewohnerinnen und Bewohner in die Kommunen verlegt werden. Diese eigentlich selbstverständlichen Grundsätze müssen auch in Hessen gelten.“

Auch in Hessen gebe es Gemeinschaftsunterkünfte, in denen mehrere Personen sich ein Zimmer teilen und Küche und Sanitäreinrichtungen von vielen Menschen gemeinsam genutzt werden, so Sönmez. In dieser Woche sei bekannt geworden, dass in einer Unterkunft in Bad Vilbel bereits drei Flüchtlinge mit dem Virus infiziert worden seien. Zwar seien diese nach Auskunft der Stadt nun separat untergebracht worden, dies sei aber nicht ausreichend.

„Es kann nicht sein, dass man sich erst infizieren muss, um so untergebracht zu werden, dass die Einhaltung von Abstandsregeln möglich ist. Wenn selbst Betten näher als 1,50 Meter nebeneinander stehen, kann die Ausbreitung des Virus in Gemeinschaftsunterkünften nicht eingedämmt werden. Eine möglichst schnelle Umverteilung in die Kommunen in Wohnungen ist daher nun wichtiger denn je.“