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Pressemitteilung


Lübcke Untersuchungsausschuss: Ahmed I. wurde von den Behörden allein gelassen

Zur heutigen Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschusses, in der es um die Ermittlungsarbeit zum Messerangriff auf Ahmed I. im Jahr 2016 sowie dessen Perspektive auf das Erlebte ging, erklärt Hermann Schaus, Obmann im Lübcke-Untersuchungsausschuss der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Auch wenn sich die Ermittlungsbehörden nach dem Mord an Walter Lübcke bemühten, den Angriff auf Ahmed I. aufzuklären, gab es 2016 – direkt nach dem Angriff – zahlreiche Ermittlungsversäumnisse. Diese können leider nicht wieder aufgeholt werden. Es bleibt unverständlich, wieso gegen Stephan Ernst, bei dem es aufgrund allgemeiner Indizien bereits 2016 eine Haustürbefragung gab, nicht weiter ermittelt wurde – obwohl er Motiv, Gelegenheit und kein Alibi hatte, dafür aber die Tatausführung früheren Taten glich.“

Es bleibe somit Spekulation, ob eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit im Fall Ahmed I. den Mord an Lübcke hätte verhindern können, so Schaus. Auszuschließen sei es allerdings nicht.

„Mit Sicherheit lässt sich jedoch sagen, dass Ahmed I. als Betroffener rechter Gewalt falsch behandelt wurde. Die Richtlinien zum Opferschutz wurden wenn überhaupt nur spärlich eingehalten. Ahmed I. formuliert, nicht ernst genommen worden zu sein. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Betroffene von Gewalttaten müssen dringend die gesetzlich gesicherte Unterstützung erhalten und dürfen nicht allein gelassen werden.“

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