Pressemitteilung

DIE LINKE reicht Berichtsantrag ein: Innenminister muss zu drei Themenkomplexen im Kontext des Terroranschlages von Hanau berichten

Hermann SchausAntifaschismusInnenpolitik

Nach Veröffentlichungen von SPIEGEL, Hessenschau und MONITOR, die schwere Vorwürfe gegen Polizei und Innenministerium im Kontext des Terroranschlags von Hanau mit neun aus Rassismus getöteten Menschen enthalten, erklärt Hermann Schaus, Obmann im Lübcke-Untersuchungsausschuss und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der Terror von Hanau jährt sich am 19. Februar 2021 zum ersten Mal. Seither ist von offizieller Seite kein Ermittlungsergebnis zur Mordnacht und zur Ermordung von neun Menschen aus purem Rassismus öffentlich geworden. Die Vorwürfe, die von Seiten der Presse und der Hinterbliebenen gegenüber Polizei, Innenministerium und der Generalbundesanwaltschaft geäußert werden, wiegen schwer.

Es steht unter anderem die Frage im Raum, ob der Terroranschlag hätte verhindert werden können, wenn dem behördenbekannten, mehrfach psychisch und straffällig gewordenen Tobias R. die Erlaubnis zum Besitz von Waffen nicht erteilt worden wäre. Ein Jahr nach dem Terror wollen auch wir darauf Antworten im Innenausschuss.“

Ein zweiter Fragekomplex befasse sich mit angeblich nicht funktionierender Bearbeitung von Notrufen in der Nacht vom 19. Februar 2020. Demnach seien nur zwei Notruftelefonanschlüsse geschaltet und davon nur eines besetzt gewesen. Aufgrund ‚technischer Schwierigkeiten‘ hätten Weiterleitungen und Aufzeichnungen nicht funktioniert. Eines der späteren Todesopfer, Vili Viorel Păun, habe den Täter verfolgt, dabei mehrfach den Notruf gewählt, um den Täter und seinen Aufenthalt zu melden, sei aber nicht durchgekommen.

Laut SPIEGEL bestünden diese technischen Mängel wohl bis heute fort, so Schaus. Wie könne es sein, dass der polizeiliche Notruf nicht funktioniert habe und sogar bis heute angeblich nicht funktioniere?

„Ein dritter Themenkomplex befasst sich zudem mit der Frage, warum bisher seitens der Behörden keine Strafverfahren eingeleitet wurden. Zum einem sei angeblich der Notausgang an einem der Tatorte verschlossen gewesen, sodass spätere Opfer hätten nicht flüchten können. Zum anderen sei die Rolle des Vaters von Tobias R. bis heute völlig ungeklärt. Obwohl er sich analog zu seinem Sohn ebenfalls rassistisch-wahnhaft äußere und möglicherweise Straftatbestände erfüllt sein könnten, werde er offenbar nicht als Beschuldigter geführt.

Wir verlangen endlich Antworten von den Behörden und von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf diese Fragen. Ein Jahr nach dem Terror von Hanau haben die Opfer und die Öffentlichkeit ein Recht darauf.“

 

 Hinweis:

Dringlicher Berichtsantrag anbei